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Gutachten

Wenn jemand Leistungen der IV beantragt, prüft die IV-Stelle den Anspruch darauf. Im Mittelpunkt steht, inwiefern gesundheitliche Einschränkungen die Arbeitsfähigkeit des Antragstellers beeinträchtigen. Ist der medizinische Sachverhalt aufgrund seiner Komplexität oder spezifischer Fragen nicht eindeutig aus den vorliegenden Informationen ableitbar, kann die IV-Stelle medizinische Gutachten anfordern. Hierbei gibt die IV-Stelle genau vor, welche Fragestellungen die medizinischen Experten klären sollen. Solch ein Gutachten kann für den Leistungsentscheid der IV-Stelle von Bedeutung sein. Allerdings bestimmt das Ergebnis der Begutachtung nicht alleine über den Leistungsentscheid, da auch andere Aspekte berücksichtigt werden.

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Ich erledige im Auftrag der IV-Stellen Schweiz oder von Privatpersonen psychiatrisch-sozialmedizinische Gutachten.

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